MOSER active behält sich das Recht vor, bis 14 Tage vor Reisebeginn zurückzutreten, wenn die in der Ausschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der Kunde bekommt in diesem Falle den vollständigen Betrag, der bereits angezahlt wurde, zurück. Kommt eine Reise nicht zustande, so wird der Kunde mindestens 14 Tage vor Reisebeginn davon informiert. MOSER active behält sich das Recht vor, noch vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn sich nach Ermessen des Veranstalters vor Reiseantritt herausstellt, dass der Kunde schon vor der Reise widriges Verhalten zeigt, welches den Reiseablauf stören, stark beeinträchtigen oder sogar gefährden könnte. Der Kunde bekommt in diesem Falle den vollständigen Betrag, der bereits angezahlt wurde, zurück. MOSER active ist berechtigt, dem Reiseteilnehmer während der Reise zu kündigen, sollte dieser auf Grund mangelnder körperlicher Fitness, Gesundheit oder widrigen Verhaltens den Reiseablauf stören, stark beeinträchtigen oder sogar gefährden. Die Voraussetzungen, welche die körperliche Fitness betreffen, sind im Anforderungsprofil nachzulesen. Sollte dieser Fall einreten, so kann vom Kunden kein Regressanspruch gestellt werden. Allfällige entstehende Mehrkosten für den Kunden sind von dem Betroffenen selbst zu tragen. Alle Sonder- und Mehrkosten, die als Folge von oder im Zusammenhang mit Änderungen des vorgesehenen Reiseverlaufs aus in der Person des Kunden liegenden Gründen während der Reise entstehen (z.B. Kosten, die aus dem verspäteten Eintreffen des Kunden zum Abflug oder zu vorbereiteten Ausflügen entstehen oder für eine vorzeitige Rückkehr als Folge von Unpäßlichkeit, Krankheit oder Unfall usw.), gehen daher zu Lasten des Kunden und sind mit Entstehung sofort an den jeweiligen Anspruchssteller zu zahlen. Tritt MOSER active, um einem aktuellen Notfall zu begegnen, in Vorlage, so sind die von MOSER active im Voraus gezahlten Beträge nach Abschluß der Reise sofort zu erstatten. MOSER active haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für gewissenhafte Reisevorbereitung und sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die Richtigkeit der für die Reisezeit gültigen eigenen Leistungsbeschreibungen. Da wir bei den Reiseleistungen nur als Vermittler von Leistungsträgern auftreten, wie z.B. Beförderung mit der Bahn, dem Auto, Bus, Schiff oder Flugzeug und Hotelunterbringung usw., gilt, dass wir diesbezüglich keinerlei Haftung übernehmen. Der Leistungserbringer haftet daher direkt selbst dem Kunden gegenüber. MOSER active übernimmt ebenfalls keinerlei Haftung von Personen- und Sachschäden oder verlorengegangenen Gegenständen bzw. Gepäcksstücken. Für während der Reise nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen bzw. nicht genutzten Service erfolgt keine Erstattung. Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Reiseleiter zur Kenntnis zu bringen. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterläßt der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Der Kunde ist berechtigt, während der Reise zurückzutreten, wenn ein Reisemangel auftritt, auf den in der Ausschreibung nicht hingewiesen wurde und der Reiseablauf dadurch schwer beeinträchtigt wird. Naturgewalten, schlechtes Wetter, Pannen bei Transporten, Willkürakte von Polizei-, Park- und Grenzbehörden, Strassensperren, Demonstrationen, Trägerstreik oder andere Gründe, die der höheren Gewalt zu zuordnen sind und eine Verzögerung bzw. eine Umdisponierung des Programmes erforderlich machen, werden nicht als schwere Reisemängel anerkannt. Möchte der Kunde Ansprüche gegenüber MOSER active geltend machen, so hat das bis spätestens einen Monat nach dem vertraglichen Ende der Reise schriftlich zu erfolgen. Wird die Anmeldung von Ansprüchen fristgerecht eingebracht, so wird MOSER active schriftlich dazu Stellung nehmen. MOSER active kann nur am Unternehmenssitz geklagt werden. Der Firmensitz von MOSER active ist Puerto Natales-Chile. |